Ablauf einer Therapie

Sprechstunde

Die Sprechstunde dient der Vorabinformation. Sie ist ein unverbindliches Angebot, im Rahmen dessen Sie Ihr Anliegen schildern und Fragen zum Thema Psychotherapie geklärt werden können.

Probatorik

Die Probatorik dient dem Kennenlernen. Sie umfasst zwischen 2 und 4 Sitzungen.

Diagnostik

Die Diagnostische Phase findet während der probatorischen Sitzungen statt. Es werden relevante Informationen zur Problematik gesammelt, um gemeinsam hieraus ein Störungsmodell, Therapieziele sowie einen individuellen Behandlungsplan abzuleiten. 

Therapiephase

Die Behandlung wird gemeinsam mit Ihnen auf Ihr persönliches Anliegen abgestimmt. Sowohl die Häufigkeit der Sitzungen variiert individuell als auch die eingesetzten Methoden. Die Dauer einer Sitzung beträgt 50 Minuten. In der Verhaltenstherapie erarbeiten wir gemeinsam Verhaltens- und Denkmuster, die Ihnen dabei helfen, Ihr Problem besser als bisher zu bewältigen. Typischerweise gehört in einer Verhaltenstherapie dazu, dass man diese Verhaltens- oder Denkweisen dann zwischen den Sitzungen im Alltag testet und einübt. Dementsprechend bauen sich die Einzelsitzungen zumeist so auf, dass man

  • den aktuellen Stand der Dinge bespricht,
  • erfolgte therapeutische Aufgaben und Übungen auswertet,
  • ein Thema oder mehrere Themen für die Sitzung auswählt,
  • dieses Thema gezielt mithilfe therapeutischer Verfahren bearbeitet (z.B. therapeutisches Gespräch, kognitive Arbeit, Reizexposition, Videoarbeit, Rollenspiel, Entspannung,...),
  • und abschließend überlegt, was man hiervon wichtig und nützlich fand, 
    und somit Übungsmöglichkeiten für die Zeit bis zur nächsten Sitzung festlegt. 

Kostenübernahme

Psychotherapie ist eine Regelleistung der Krankenkassen. Sie wird von Primär- und Ersatzkassen bei entsprechender Indikation und Durchführung durch einen approbierten und kassenzugelassenen Psychotherapeuten komplett übernommen. Sie ist beihilfeberechtigt und wird und auch von den meisten Privatkassen bezahlt. 

Da es bei Privatkassen sehr unterschiedliche Vertragsgestaltungen gibt, empfiehlt sich hier eine Rückfrage bei der jeweiligen Kasse. Der Psychotherapeut ist behilflich, Erstattungen oder Kostenübernahmen in die Wege zu leiten.

Die ersten probatorischen Sitzungen (bis zu fünf) werden bei Primär- und Ersatzkassen über die Chipkarte abgerechnet, und auch die meisten Privatkassen übernehmen diese. Grundlegend ist eine Psychotherapie jedoch antragspflichtig: Wenn eine entsprechende Indikation vorliegt und es zur Vereinbarung einer Psychotherapie kommt, so begründet der Psychotherapeut in einem Antragsverfahren die Notwendigkeit der Psychotherapie. Die Krankenversicherung entscheidet anschließend über die Genehmigung der Therapiestunden.

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